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An der Seite des Lebens stehen

Symposium zum Thema “Assistierter Suizid am 26. April 2021 als Online-Veranstaltung“

 

Waldbreitbach. Im Rahmen eines Symposiums zum Thema “Assistierter Suizid“ haben über 170 Teilnehmer*innen am 26. April 2021 über die Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 (StGB) für die Einrichtungen in der Gesundheits-, Alten- und Behindertenhilfe diskutiert. Es referierten Professor Dr. med. Stephan Sahm (Medizinethiker und Facharzt für Innere Medizin) und Professor Dr. phil. Dr. h. c. Dipl.-Psych. Andreas Kruse (Leiter des Instituts für Gerontologie und Mitglied des Deutschen Ethikrates). Moderiert wurde die Online-Veranstaltung von Dr. Patrick Hünerfeld (Arzt und Journalist beim SWR). 

  

Das Symposium bildete den Auftakt zu einer trägerübergreifenden Grundsatz-Diskussion zu diesem Thema in seiner ganzen Komplexität, nachdem in der vergangenen Woche auch der Deutsche Bundestag mit einer Orientierungs-debatte den Diskurs darüber auf der politischen Ebene eröffnet hat: Welche Auswirkungen hat diese Änderung der (juristischen) Grundauffassung im Umgang mit assistiertem Suizid? Wie ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus ethischer Perspektive einzuordnen?

 

Was bedeutet dies konkret für den Umgang von Trägerorganisationen und ihren Mitarbeiter*innen in den unterschiedlichen Einrichtungen (Hospizen, Senioren-einrichtungen und Kliniken) bezüglich Sterbe- bzw. Todeswünschen und der Bitte nach einer Suizidassistenz? Wie komplex dieser Themenkreis ist, wurde vor allem im Rahmen der Kleingruppenarbeit mit Erfahrungsaustausch der Teilnehmer*innen aus der Praxis und der sich anschließenden Podiumsdiskussion deutlich. Einigkeit besteht darüber, dass der Schutz des Lebens und die menschliche Solidarität an oberster Stelle stehen, gerade für christliche Trägerorganisationen ist diese Positionierung unabdingbar. Aber auch der Mut zur Komplexität des Themas “Assistierter Suizid“ zu stehen: Ansprache bzw. Sprachfähigkeit, Beziehungsarbeit und Dialog bilden grundlegende Voraussetzungen in der Begegnung mit Menschen, die den Wunsch nach einem assistierten Suizid haben. Nur so bestehe die Möglichkeit den Betroffenen ihre Ängste und Nöte zu nehmen, Geborgenheit und Angenommen-Sein zu vermitteln und den Wunsch nach einem assistierten Suizid nach Möglichkeit aufzulösen.

   

Das Symposium wurde von der Marienhaus Stiftung sowie weiteren fünf Trägerorganisationen und dem Ethik-Institut an der PTHV veranstaltet.