Aktuelles

Aktuelle Nachrichten

Aktuelle Nachrichten

Mehr palliative und hospizliche Begleitung statt Beihilfe zum Suizid

Waldbreitbach. Am gestrigen Mittwoch debattierte der Deutsche Bundestag über eine mögliche Neuregelung der Beihilfe zum Suizid, nachdem viele Fragestellungen im Kontext des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020 zum § 217b aufgetreten sind. Damals hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid als verfassungswidrig auf.

  

“Die aktuellen Entwicklungen in Politik und Gesellschaft zur Legalisierung der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid beobachten wir mit großer Sorge“, so Schwester Marianne vom Vorstand der Marienhaus Stiftung. Der Schutz des Lebens besonders vulnerabler Menschen werde dadurch in unserer Gesellschaft aufs Spiel gesetzt und die Gefahr eines Dammbruchs drohe. Vielmehr müsse das Angebot nach palliativer und hospizlicher Begleitung weiter ausgebaut und auf ein tragfähiges, wirtschaftliches Fundament gestellt werden.

  

“Es gilt die letzte Wegstrecke Sterbender menschenwürdig und begleitet zu gestalten, dies tun unsere Mitarbeiter:innen in unseren Einrichtungen mit großem Engagement Tag für Tag“, sagt Schwester Marianne. Auf diese Weise könne der Wunsch, seinem Leben selbst ein Ende zu setzen, durchaus abgemildert, vielleicht sogar ganz aufgelöst werden. Die Marienhaus Gruppe hat bereits vor vielen Jahrzehnten begonnen, palliative und hospizliche Angebote zur Begleitung und Unterstützung Schwerstkranker und Sterbender aufzubauen und konzeptionell weiter zu entwickeln. Sowohl über ambulante und stationäre Hospize als auch in Senioreneinrichtungen und Kliniken erfahren Schwerstkranke und Sterbende hospizliche und palliative Unterstützung, Zuwendung und Begleitung.

  

Gemeinsam mit zahlreichen katholischen Trägern von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen in Deutschland hat die Marienhaus Stiftung bereits im Jahr 2014 ein entsprechendes Positionspapier mit dem Titel “An der Seite des Lebens“ erlassen, welches zwischenzeitlich nochmals im Kontext des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von Anfang 2020 aktualisiert und in seiner Grundaussage und Haltung zur Ablehnung der Suizidhilfe verstärkt wurde. Darüber hinaus hat unter Mitwirkung der Marienhaus Stiftung der Ethikrat katholischer Träger von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen im Bistum Trier eine entsprechende Handlungsempfehlung im Herbst 2020 herausgegeben.

 
Beide Dokumente erhalten Sie bei der Marienhaus Stiftung (E-Mail: vorstand(at)marienhaus-stiftung.de).